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Vertragsbedingungen

1.§ Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die auf der Reisebestätigung aufgeführten Preise und Zahlungsmodalitäten. Bei Erhalt der Rechnung/Bestätigung sind Sfr. 500. - p.P. Anzahlung zu leisten. Die Zahlung für den restlichen Reisepreis muss spätestens 30 Tage vor Abreise auf unserem Konto sein. Das Flugticket wird erst nach Eingang der gesamten Zahlung ausgehändigt oder zugestellt. Normalerweise erhalten Sie das Flugticket ca. 14 Tage vor Abreise. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistung zu verweigern und die Bearbeitungsgebühren sowie Annullationskosten gem. Ziffer 2.2 und 2.3 einzufordern.

2.§ Annullation - Sie ändern Ihre Anmeldung oder können die Reise nicht antreten
2.1. Wenn Sie die Reise absagen/annullieren, so müssen Sie uns das schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Unterlagen sind uns gleichzeitig zurückzugeben.
2.2. Treten Sie später als 60 Tage vor dem Abreisedatum zurück, so wird Ihnen zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (s. Ziff. 2.3) noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet:
60 - 31 Tage vor Abflug 20 % 30 - 15 Tag vor Abflug 50 %
15 Tage vor Abflug 80 % 10 Tage vor Abflug 100 %

2.3. Bis zu Beginn der Annullierungsfristen wird eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 150. -pro Person und Auftrag erhoben. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 2.2. Der Abschluss einer persönlichen Annullierungskostenversicherung ist auf unseren Reisen obligatorisch.

3.§ Aenderungen oder Reiseabsage durch den Veranstalter
3.1. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, behördliche Massnahmen oder Streiks, können den Veranstalter veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall werden Sie so rasch wie möglich informiert und erhalten den bereits bezahlten Betrag zurückerstattet.
3.2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch wie möglich informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziff. 3.1.

4. § Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
4.1.Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Betrag für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen der Veranstalter, soweit wie möglich, bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der/des Reisenden. Für den Abschluss einer Annullations- bzw. einer Rückreiseversicherung ist jede/r TeilnehmerIn selbst verantwortlich (Ziff. 2.4).

5.§ Persönliches bei der Anreise
5.1.Mehrkosten entstehend aus persönlichen Gründen des Teilnehmers (z.B. Verpassen der nötigen Transportmittel, verspätetes Eintreffen am Destinationsflughafen) werden vollumfänglich dem Reisenden verrechnet.

6.§ Zuschläge
6.1.Bei Reisen, welche 14 Tage vor Abflug gebucht werden, wird ein Last Minute Zuschlag von Sfr. 50. - plus Flugticketzuschlag in Rechnung gestellt.
6.2.Erhöhen sich die Flugkosten bei einer kurzfristigen Anmeldung, werden diese verrechnet.
6.3.Bei einer Reisegruppe die weniger als 8 Anmeldungen besteht, verlangt der Veranstalter einen Zusatz von Fr. 200.--

7.§ Versicherung
Versicherung ist Sache eines jeden Teilnehmers.

8.§ Gerichtsbarkeit
Einzig zuständig bei Unstimmigkeiten sind die Gerichte von Freiburg in der Schweiz.

9.§ Leistungen
9.1.Reiseinhalt und Leistungen basieren auf den Angaben im Infobüchlein.
St. Antoni, März 2008

„Magna Charta" Ehrenkodex


Im Namen des Veranstalters Beat Marchon und Berta Schelbert